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Italien: neue Zollbestimmungen für Eur1

Italien: Eur1 neue Bestimmungen

Italien: neue Zollbestimmungen für Eur1

Italien Zoll: neue Bestimmungen für den Erlass von Ursprungserklärungen von präferenzbegünstiger EU Ware beschlossen

Bei Nachkontrollen der Italienischen Zollbehörden wurde festgestellt, dass viele Waren nicht die erforderlichen Eigenschaften oder Ursprungsanforderungen erfüllten und fälschlicherweise EUR 1 Zertifikate ausgestellt und von den Zollämtern beglaubigt wurden. Die Zollbehörde (Agenzia Delle Dogane) hat aus diesem Grund in Italien neue Bestimmungen für den Erlass von Ursprungserklärungen von präferenzbegünstiger EU Ware beschlossen.

 

Die Bestimmungen treten ab 20.1.2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 20. April in Kraft!

 

  • Bei einem Warenwert bis zu 6.000.- Euro ist der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung beizulegen. Es dürfen keine EUR1 / EUR med ausgestellt werden. Die Ursprungserklärung muss mit dem Datum und dem Namen des Beauftragten versehen sein. Eine Rechnung mit Originalunterschrift muss die Ware bis zum Bestimmungsort begleiten!
  • Bei einem Warenwert von über 6.000.- Euro ist es nach wie vor möglich, ein EUR1 / EUR Med auszustellen. Dies muss aber vor dem Grenzübertritt vom italienischen Zoll beglaubigt werden!
    – Um uns als TISA die Ausstellung dieser Zertifikate mit Beglaubigung zu ermöglichen, ist eine schriftliche Bestätigung und Vollmacht des Exporteurs an unseren Abfertigungspartner zu erstellen. Dabei übernimmt der Exporteur die vollumfängliche Haftung und Verantwortung für die Inhalte und Korrektheit der Ursprungserklärung.
    – Die Handelsrechnung, Lieferschein und (falls vorhanden) der CMR müssen im Voraus per mail an uns gesendet werden kerstin.hummer@tisa.ch). Frau Hummer kümmert sich dann um die rechtzeitige Ausstellung eines EUR 1/ EUR med. Zertifikats!

 

Achtung:  Sollte beim Grenzübertritt kein bereits vom Italienischen Kontrollzollamt gestempeltes EUR 1 oder eine Handelsrechnung mit Ursprungserklärung und der Nummer des ermächtigten Ausführers vorliegen, kann der LKW mehrere Tage durch die Zollbehörden blockiert werden. Dies bringt enorme Standgeld-Kosten mit sich. Des Weiteren fallen Zollkosten an, sollten die nötigen Dokumente nicht innert 4 Tagen bereitgestellt werden. Es ist wichtig, dass Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumente achten (Rechnungen, Ursprungserklärung) und auch rechtzeitig bei der TISA avisieren um unnötige Kosten zu vermeiden.

 

Wir sind bemüht den Prozess für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich zu halten. Ihre Mithilfe wird aber unerlässlich sein, um unnötige Kosten,  Zollgebühren und Zollabgaben für Sie zu vermeiden! Klicken Sie hier für mehr Informationen [PDF].

 

Wir bitten Sie, Ihre Lieferanten auf diese Thematik aufmerksam zu machen. Die Anforderungen und das Schreiben der Italienischen Behörden finden Sie auf italienisch hier.