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Italien: Eur1 neue Bestimmungen
Bei Nachkontrollen der Italienischen Zollbehörden wurde festgestellt, dass viele Waren nicht die erforderlichen Eigenschaften oder Ursprungsanforderungen erfüllten und fälschlicherweise EUR 1 Zertifikate ausgestellt und von den Zollämtern beglaubigt wurden. Die Zollbehörde (Agenzia Delle Dogane) hat aus diesem Grund in Italien neue Bestimmungen für den Erlass von Ursprungserklärungen von präferenzbegünstiger EU Ware beschlossen.
Die Bestimmungen treten ab 20.1.2020 mit einer Übergangsfrist bis zum 20. April in Kraft!
Achtung: Sollte beim Grenzübertritt kein bereits vom Italienischen Kontrollzollamt gestempeltes EUR 1 oder eine Handelsrechnung mit Ursprungserklärung und der Nummer des ermächtigten Ausführers vorliegen, kann der LKW mehrere Tage durch die Zollbehörden blockiert werden. Dies bringt enorme Standgeld-Kosten mit sich. Des Weiteren fallen Zollkosten an, sollten die nötigen Dokumente nicht innert 4 Tagen bereitgestellt werden. Es ist wichtig, dass Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der Dokumente achten (Rechnungen, Ursprungserklärung) und auch rechtzeitig bei der TISA avisieren um unnötige Kosten zu vermeiden.
Wir sind bemüht den Prozess für Sie so einfach und unkompliziert wie möglich zu halten. Ihre Mithilfe wird aber unerlässlich sein, um unnötige Kosten, Zollgebühren und Zollabgaben für Sie zu vermeiden! Klicken Sie hier für mehr Informationen [PDF].
Wir bitten Sie, Ihre Lieferanten auf diese Thematik aufmerksam zu machen. Die Anforderungen und das Schreiben der Italienischen Behörden finden Sie auf italienisch hier.