Neue Zollvorschriften ab 2026 sowie neue Öffnungszeiten bei den Zollämtern

Achtung: geänderte Öffnungszeiten beim Zollamt in St. Margrethen per 1. April 2026

Ab dem 01.04.2026 wird die physische Öffnungszeit der Zollstelle St. Margrethen Freilager vom Schweizer Zoll (BAZG) auf 07.30 16.00 Uhr reduziert. 

Zwischen 16.00 – 17.30 Uhr sind dann zur Abfertigung nur noch digitale Verfahren an dieser Zollstelle möglich. Das TISA Zollbüro bleibt für Sie wie gewohnt bis 17:30 offen! Damit eine Bearbeitung Ihrer Sendung noch am selben Tag garantiert werden kann, müssen alle Unterlagen und Fahrzeuge bis spätestens 15:30 bei uns gemeldet sein. Nach dieser Zeit ist eine physische Verzollung durch das BAZG nur noch bei wenigen Verfahren in St. Margrethen möglich.

Haben Sie Fragen? Sie können sich gerne mit unserer Leiterin des Grenzbüros in St. Margrethen – Steffi Weber – in  Verbindung setzen.
Sie ist per E-Mail unter stephanie.weber@tisa.ch  oder per Telefon unter +41 71 747 33 71 für Sie erreichbar.

Schweizer Export Verzollungen mit Passar

Am 1. Jänner endet die Übergangsfrist für die Umstellung von e-Dec Export auf Passar Export!

Passar ist das neue offizielle Warenverkehrssystem des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) in der Schweiz — gedacht für die digitale Abwicklung von Zoll- und Grenzformalitäten. Ab diesem Zeitpunkt müssen alles Exportanmeldungen zwingend über Passar eingereicht werden. 

Wenn Sie Ihre E-Dec Ausfuhren bisher selbst erstellt haben, aber noch keinen Zugang zu Passar besitzen, übernehmen wir die Erstellung Ihrer Exportdokumente gerne für Sie. Kontaktieren Sie dazu Ihren TISA Kundenbetreuer oder melden Sie sich bei Stephanie Erbsmehl unter stephanie.erbsmehl@tisa.ch. Sie ist bei der TISA Spedition für die Zollprozesse verantwortlich.

Erstellen wir als TISA bereits Ihre Ausfuhren in E-Dec? Keine Sorge, dann stellen wir automatisch auf Passar um. Alle weiteren Informationen zum neuen Warenverkehrssystem der Schweizer Zollverwaltung finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/services/services-firmen/services-firmen_einfuhr-ausfuhr-durchfuhr/passar.html

Transit Eingang Österreich - Verpflichtende Voranmeldung

Die österreichische Zollverwaltung führt ab dem 1. Jänner 2026 eine verpflichtende Voranmeldung für Waren ein, die im Transitverfahren über österreichische Grenzzollstellen ins Land kommen.

Das bedeutet: für jede Transitdurchfuhr muss die Voranmeldung vor Ankunft des Fahrzeugs an der Grenze abgegeben werden. Um sicherzustellen, dass Ihre Sendung auch weiterhin ohne Verzögerung die österreichische Grenze im Transit passieren können, übernehmen wir die Voranmeldung gerne für Sie. Kontaktieren Sie dazu Ihren TISA Kundenbetreuer oder melden Sie sich bei Stephanie Erbsmehl unter stephanie.erbsmehl@tisa.ch. Sie ist bei der TISA Spedition für die Zollprozesse verantwortlich.

Für Kundinnen und Kunden, deren Transitdokumente bereites heute durch die TISA erstellen werden, erfolgt die Voranmeldung selbstverständlich automatisch durch uns. Alle Informationen vom österreichischen Zoll zu dem Thema finden Sie hier: https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/Zoll-Korridorverkehr-Vorarlberg/transit-eingang.html

Gerne können sie die Informationen auch direkt vom Zoll als PDF herunterladen:  hier downloaden

Sie können mich gerne kontaktieren!

Michaela Adami-Schrott

CEO

Mitarbeiterporträt von Michaela Adami, die in weißer Bluse und mit Schmuck vor neutralem Hintergrund posiert.

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